Zeittafel zur Geschichte der Homosexuellenverfolgung

 

1871

Nach Gründung des Deutschen Reiches wird im Strafgesetzbuch unter Paragraf 175 formuliert:

>>Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen...<<

Bis zur Jahrhundertwende wurden jährlich zwischen 300 und 600 Männern nach §175 in Deutschland rechtskräftig verurteilt. Wissenschaftliche Schätzungen gehen davon aus, dass es tausende waren, die jedes Jahr Opfer von Erpressungen und Denunziationen wurden. Die wenigsten dieser Fälle wurden aktenkundig, weil die Opfer aus Angst vor gesellschaftlicher Ächtung fast nie zur Polizei gingen. Homosexuelle (lesbische) Liebe zwischen Frauen wurde zwar auch gesellschaftlich geächtet, jedoch nur in Ausnahmefällen strafrechtlich verfolgt.

1897

In Berlin gründete der Arzt und Sexualwissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld (1868-1935) das >>Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK)<<, eine Vereinigung, die sich vor allem für die Gleichberechtigung homosexueller Menschen engagierte.

Eine erste Aktion bestand in einer Unterschriftensammlung zur Abschaffung des § 175, die von einigen tausend Prominenten unterzeichnet wurde, unter anderem von Persönlichkeiten wie Martin Buber, Alfred Döblin, Albert Einstein, Gerhart Hauptmann, Karl Jaspers. Käthe Kollwitz, Heinrich und Thomas Mann, Walther Rathenau und Rainer Maria Rilke.

1898

Am 13.1.1898 wurde diese Petition im Deutschen Reichstag vom SPD-Vorsitzenden August Bebel (1840-1913) vorgetragen und begründet, jedoch von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt.

 

1914

 

Bis 1914 gründeten sich nach dem Vorbild des Berliner WhK ähnliche Organisationen zur Gleichberechtigung der Homosexuellen in den Niederlanden, England, Österreich und der Schweiz.

 

1918

 

Nach dem Ende des ersten Weltkrieges kommt es in der ersten deutschen Republik (>>Weimarer Republik<<) zu bisher nicht da gewesenen Rechten: Nach der Aufhebung der Pressezensur dürfen sich erstmals auch Homosexuelle organisieren und ihre ansichten drucken und verbreiten. Der §175 bleibt trotzdem weiter gültig.

 

1919

 

Magnus Hirschfeld und das WhK gründen in Berlin das >>Institut für Sexualwissenschaft<<, in dem neben wissenschaftlicher Forschung auch die erste Ehe- und Sexualberatungsstelle Deutschlands eingerichtet wird. Im selben Jahr erscheint der erste unter der Beratung von Magnus Hirschfeld gedrehte (Aufklärungs-)Film über Homosexuelle mit dem Titel >>Anders als die anderen<<.

 

1920

 

Nach einem Vortrag in München wird Magnus Hirschfeld von einem Studenten niedergeschlagen und verletzt.

 

1925

 

Die gesellschaftliche und strafrechtliche Benachteiligung bleibt weitgehend auch in der Weimarer Republik bestimmend. Trotzdem entstehen immerhin in den Großstädten unterschiedliche Lokalitäten und Orte, wo sich Homosexuelle relativ ungestört treffen können. Der junge Schriftsteller Klaus Mann (1906-1949) beschreibt in seinem Buch >>Der fromme Tanz<< (1925) einen Teil der Berliner Szene.

 

1929

 

Der Rechtsausschuss des Deutschen Reichstags beschließt eine Empfehlung zur Reform des §175, nach der die >>einfache<< Homosexualität unter erwachsenen Männern straffrei werden sollte. Eine notwendige Abstimmung über diese Empfehlung kommt bis zum Ende der Weimarer Republik und dem Beginn der NS-Diktatur 1933 nicht mehr zu Stande.

 

1933

 

Die >>Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)<< unter ihrem >>Führer<< Adolf Hitler hatte schon vor 1933 angekündigt, dass sie Homosexuelle als >>Gefahr für den Fortbestand des Volkes<< betrachte und entsprechend schwer zu bestrafen gedenke. Nach der so genannten >>Machtergreifung<< im Januar 1933 werden die meisten Homosexuellenlokale geschlossen und alle Homosexuellenorganisationen verboten. Gezielt verfolgt werden zunächst jedoch in erster Linie nur diejenigen, die sich auch politisch oppositionell engagiert hatten. So wird am 6.5.1933 das Berliner >>Institut für Sexualwissenschaft<< von NS-Studenten gestürmt und geplündert und die meisten Bücher und Dokumente werden während der öffentlichen Bücherverbrennung am 10.5.1933 mit ins Feuer geworfen. Mehrere bekannte Mitglieder des WhK werden verhaftet. Magnus Hirschfeld entgeht der Verhaftung nur, weil er sich bereits vor 1933 auf einer Auslandsreise befunden hatte und bis zu seinem Tode 1935 nicht mehr nach Deutschland zurückkehrt.

Ein anderer Grund für die anfangs nicht systematische Verfolgung aller Homosexuellen besteht darin, dass einige führende Nationalsozialisten in der Öffentlichkeit selbst als Homosexuell bekannt sind. Am prominentesten war zweifelsohne der Stabschef der SA-Schlägertruppen Ernst Röhm (1887-1934), der als Vertrauter Hitler galt.

 

1934

 

Nicht nur wegen Machtkämpfe zwischen SA und Militär, sondern auch wegen Differenzen über den weiteren Weg der NS-Diktatur beschloss Hitler im Juni 1934, Ernst Röhm, seine Vertrauten sowie eine reihe politischer Gegner ermorden zu lassen. Diese Mordaktion begann in den Morgenstunden des 30.6. sie wurde später der Öffentlichkeit gegenüber als notwendig gerechtfertigt, um einem angeblichen geplanten >>Putsch<< Röhms zuvorzukommen. Obwohl Hitler über Röhms Homosexualität bereits Jahre im Bilde war, wurde in der offiziellen Berichterstattung besonders das >>ausschweifende Leben Röhms und seiner Lustknaben<< angeprangert. Ab jetzt begann die systematische Verfolgung homosexueller Männer. Im Oktober 1934 erhielten alle deutschen Polizeidienststellen die Gestapoanweisung, eine >>namentliche Liste sämtlicher Personen (anzufertigen), die sich irgendwo homosexuell betätigt haben<<.

 

1935

 

Am 18.6.1935 wurde der §175 dahingehend  verschärft und um den §175a erweitert, dass nun >>Unzucht unter Männern<< überhaupt, das heißt auch einfachste oder vermutete Liebesbekundungen, wie Blickkontakte oder Liebesbriefe, straffähig wurden und darüber hinaus Zuchthaus bis zu zehn Jahren für >>schwere Fälle<< angesetzt werden konnte.

 

1936

 

Im Zuge der Neuorganisation der Kriminalpolizei wurde im Oktober 1936 die >>Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität(§175) und der Abtreibung (§218)<< eingerichtet. Die Zusammenfassung dieser beiden Ressorts erschien den Nazis deshalb logisch, da sowohl homosexuelle Männer als auch Frauen, die sich zur Abtreibung gezwungen sahen, als >>bevölkerungspolitische Blindgänger<< betrachtet wurden.

 

1937

 

Diese Ideologie erläuterte der Reichsführer der SS Heinrich Himmler (1900-1945) im Februar 1937 u.a. wie folgt:

>>Es gibt unter Homosexuellen Leute, die stehen auf dem Standpunkt: Was ich mache, geht niemanden etwas an, das ist meine Privatangelegenheit. Alle Dinge, die sich auf dem geschlechtlichen Sektor bewegen, sind jedoch keine Privatangelegenheit, sondern die bedeuten das Leben und das Sterben eines Volkes, bedeuten die Weltmacht…<<

 

1939

 

Am 1.9.1939 Beginn des Zweiten Weltkrieges durch Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen.

 

1940

 

Im Juli 1940 ordnet Heinrich Himmler offiziell an >>alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in politische Vorbeugehaft zu nehmen<<, das heißt in ein KZ einzuliefern. Auch ohne diese Anweisung war bereits ab Februar 1933 (erstmals im KZ Hamburg-Fuhlsbüttel) die Kategorie der homosexuellen Häftlinge eingeführt worden, die später in den meisten KZs mit einem rosa Stoffwinkel gekennzeichnet wurden der auf der Sträflingsbekleidung aufgenäht zu tragen war – ähnlich den gelben Winkel der politischen Gefangenen.

Als Homosexuelle verdächtigte oder denunzierte Männer konnten auch ohne Gerichtsurteil direkt in ein Konzentrationslager als so genannte >>Schutzhäftlinge<< verbracht werden.

 

1941

 

Durch einen >>Führer-Erlass<< wurde im November 1941 angeordnet, dass homosexuelle Handlungen in der SS und der Polizei >>ohne Rücksicht auf das Lebensalter<< mit dem Tode zu bestraft werden müsste.

 

1945

 

Nach offiziellen Statistiken sind zwischen 1933 und dem Kriegsende im Mai 1945 Allein 50.000 Männer nach §175 verurteilt worden. Schätzungen unter Historikern gehen davon aus, dass davon etwa 10.000 Männer aller Alterstufen und Berufe in Konzentrationslager verschleppt wurden, wo die meisten von ihnen den Tod fanden. Viele überlebende Zeugen schilderten, dass die >>Häftlinge mit dem rosa Winkel<< oft besonders grausamen Quälereien und Folterungen ausgesetzt waren. Anders als die jüdischen Häftlinge fielen sie jedoch nicht der systematischen Massenvernichtung in Gaskammern zum Opfer.

 

1945-1968

 

Während für die meisten politisch oder religiös Verfolgten im Mai 1945 endlich die Befreiung erfolgte, blieb die Ächtung für Homosexuelle weiter bestehen. Der §175 blieb in der verschärften Form von 1935 in Kraft und danach Verurteilte konnten auf keinerlei Entschädigung hoffen. Im Gegenteil: Die Zahl der neuerlichen Verhaftungen nach §175 überstieg in den ersten zehn Jahren der BRD bei weitem die Zahl der Verhaftungen während der Weimarer Republik und lag Ende 1959 bei über 30.000.

 

1969

 

Erst vierundzwanzig Jahre nach Ende der NS-Diktatur wurden in der BRD homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen Männern straffrei. Der reformierte §175 bestrafte jedoch weiter Männer über 18 Jahre, die mit Männern unter 21 Jahre sexuelle Kontakte hatten. Erst nach 1969 wurde es in der BRD möglich, dass homosexuelle Männer und Frauen sich offen organisieren und für ihre gesellschaftliche Achtung arbeiten konnten.

 

1971

 

Im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) wurde der aufrüttelnde Film >>Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt<< des jungen Filmemachers Rosa von Praunheim ausgestrahlt. In dem Film wurde zu einer Selbstorganisation homosexueller Männer und zum Aufbau einer politischen Schwulenbewegung aufgerufen. Vor allem in Universitätsstädten griffen junge Leute diese Idee auf. Erste schwule und lesbische Aktionsgruppen und Initiativen entstanden.

 

1973

 

Obwohl in diesem Jahr eine Ergänzung zur Reform des §175 bewirkte, dass sexuelle Kontakte zwischen Männern über 18 einheitlich straffrei waren, entsprach dies nach wie vor nicht dem Bewusstsein der Bevölkerungsmehrheit. Wissenschaftliche
umfragen belegen, dass bis heute homosexuelle Jungen und Männer, aber auch Mädchen und Frauen, mit aggressiven Reaktionen rechnen müssen.

Die psychische Arbeit des Akzeptierens der eigenen Homosexualität ist unter diesen gesellschaftlichen Bedingungen eine nach wie vor schwere seelische Belastung, bei der die meisten homosexuellen Jugendlichen noch immer allein gelassen werden: Die Anzahl versuchter und gelungener Selbstmorde ist bei homosexuellen Jugendlichen mehr als doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen heterosexuellen Jugendlichen. Sie ist am höchsten zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr.

 

1981

 

Seit dem Auftreten der Immunschwächenkrankheit Aids und einer Zunahme rechtsextremer und nationalistischer Strömungen bei weiten Teilen der Bevölkerung ist durchgängig ein Anwachsen von Gewalt gegenüber homosexuellen zu registrieren. Selbst wenn insgesamt das Thema Homosexualität und Kriminalität (>>der homosexuelle Lustmörder<<) noch immer ein beliebter Kaufanreiz der Boulevardpresse. In Schule und Jugendarbeit gehört – vor allem unter männlichen Jugendlichen – das Schimpfwort >>Schwuler<< keineswegs zu den ungewöhnlichen. Eine Hilfe bei der Identitätssuche homosexueller Jugendlicher findet sich bislang in meinem Lehrplan und wird bisher beinah ausschließlich der Eigeninitiative von schwul-lesbischen Beratungsstellen überlassen, die in der Regel nur in größeren Städten zu finden sind.

 

1989

 

Im Juli 1989 wird in der damaligen DDR der bis dahin noch bestehende Sonderparagraf für Homosexuelle abgeschafft.

 

 

 

1990

Für eine Übergangszeit wird im vereinten Deutschland auf dem Gebiet der ehemaligen BRD der §175 noch weiter bestehen, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nicht.

Während in anderen europäischen Ländern wie Schweden, Dänemark und den Niederlanden sogar Gesetze bestehen, die eine Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer sexuellen Orientierung bestrafen, wird in Deutschland noch der politische streit darüber geführt, ob ein Sonderparagraf 175 für Homosexuelle weiter bestehen soll.

 

1991

 

In den Koalitionsvereinbarungen der neuen christliberalen Bundesregierung wird festgelegt, den §175 in der kommenden Regierungszeit abzuschaffen. Geplant ist eine neue Gesetzesregelung, die das so genannte >>Schutzalter<< für sexuelle Beziehungen für hetero- wie homosexuelle Menschen auf 16 festlegen soll.

 

1994

 

Der §175 wird offiziell abgeschafft in Deutschland. Es gibt keinen Sonderparagrafen gegen Homosexuelle mehr.

 

1995

 

Ein Antrag der Fraktion von >>Bündnis 90/Die Grünen<< im Deutschen Bundestag, den §175 als >>nationalsozialistisches Unrecht<< anzuerkennen und damit eine großzügigere Entschädigung für NS-Opfer zu ermöglichen, wird abgelehnt.

Durch neuere Veröffentlichungen (vor allem der Historikerin Claudia Schoppmann) wird deutlich, dass lesbische Frauen ebenfalls in der NS-Zeit verfolgt wurden, wenn auch nicht mit einem eigenen Gesetz und im gleichen Umfang wie die Männer.

 

1996

 

Nach der Befreiung von der Apartheid wird in Südafrika als erstes Land der Welt die Diskriminierung aufgrund von >>sexueller Orientierung<< in der Verfassung untersagt und die Rechte von >>sexuellen Minderheiten<< damit ausdrücklich geschützt.

 

1997

 

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlicht einen Bericht, nach dem in neun Ländern der Welt die Todesstrafe bei Homosexualität besteht, in vielen Ländern mehrjährige bis lebenslange Haftstrafen und in noch mehr Ländern Überfälle auf lesbische Frauen und homosexuelle Männer mit Duldung oder auch Unterstützung offizieller Stellen wie zum Beispiel der Polizei stattfinden.

 

1998

 

Nachdem homosexuelle Frauen und Männer ihre Partnerschaften in mehreren europäischen Ländern wie etwa Dänemark und den Niederlanden offiziell anerkennen (und so auch schützen) lassen können, werden entsprechende Initiativen in einigen Bundesländern Deutschlands (u.a. in Hamburg und Nordrhein Westfalen) eingebracht.

 

2000

 

In den USA erregt im Frühjahr der nördliche Bundesstaat Vermont internationales Aufsehen, als dieser als Erster die gesetzliche Anerkennung homosexueller Partnerschaften im Form von >>Civil Unions<<, die auch das Recht auf Adoption von Kindern einschließen, einführt.

Im Sommer legt die sozialdemokratisch-grüne Bundesregierung in Deutschland einen ersten Gesetzentwurf zur Anerkennung homosexueller Partnerschaften vor. Die CDU/CSU-Oppositionen kündigt Widerstand an.

Der Deutsche Bundestag verabschiedet eine Erklärung, wonach die Verfolgung und Verurteilung von homosexuellen nach §175 und §174a als >>nationalsozialistisches Unrecht anzusehen sind und danach Verurteilte nicht mehr als vorbestraft gelten dürfen. Eine entsprechende Entschädigungsregelung für die betroffenen Opfer ist damit nicht verbunden.

 

2001

 

Homosexuelle Paare können seit 1. August 2001 ihre Partnerschaft amtlich eintragen lassen und damit eine so genannte Homosexuellen-Ehe schließen. Mit dem entsprechenden Gesetz wollte die rot-grüne Bundesregierung dazu beitragen, die Diskriminierung von Homosexuellen abzubauen.

 

Während die meisten Bundesländer die Partnerschaften bei den Standesämtern registrieren lassen, müssen Schwule und Lesben etwa in Bayern zu einem Notar gehen. In Sachsen sind die Regierungspräsidien zuständig.

 

Nach Schätzung des Lesben- und Schwulenverbandes Deutschland sind bisher mehr als 4.000 gleichgeschlechtliche Paare eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen.

 

Bei der Eintragung kann das Paar wie im Eherecht einen gemeinsamen Namen bestimmen. Die Lebenspartner haben gegenseitige Unterhaltspflichten und -rechte und sind gegenseitig erbberechtigt.

 

Sie können mitentscheiden in Angelegenheiten des täglichen Lebens eines Kindes, das einer der Partner in die Partnerschaft einbringt, können jedoch keine Kinder adoptieren. Ausländische Lebenspartner haben ein Zuzugsrecht. Für die Aufhebung der Lebenspartnerschaft ist das Familiengericht zuständig.

 

Am Widerstand der CDU/CSU scheiterten bislang Bestimmungen eines Ergänzungsgesetzes, dem auch der Bundesrat zustimmen muss. Dazu gehören unter anderem die Anerkennung der Lebenspartnerschaft bei der Einkommensteuer, im Dienstrecht für Beamte und bei Auslandseinsätzen (Auswärtiger Dienst, Entwicklungshelfer).

 

Es gibt auch noch keine Gleichstellung bei der Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer und Grunderwerbsteuer. Ferner wird das Einkommen des Partners bisher nicht in die Bedürftigkeitsprüfung bei Sozialhilfe und Wohngeld einbezogen.

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