Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Die Ausbildung als Krankenschwester/-pfleger ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich. Sie wurde neu geordnet und durch die Ausbildung als
Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick
Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pflegen, betreuen und beobachten Patientinnen und Patienten in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Sie ergänzen die ärztlichen Maßnahmen, indem sie beispielsweise Maßnahmen der Grund- und Behandlungspflege durchführen, Patienten waschen und betten, Verbände wechseln oder nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen. Darüber hinaus assistieren sie bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen, bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten den Arzt bzw. die Ärztin auf Visiten. Eine wichtige Rolle kommt ihnen bei der Erstellung von Pflegeplänen und ihrer Auswertung sowie der Pflegedokumentation zu. Auch die Beratung von Patienten und ihre Förderung zur Selbstständigkeit gehört zu den Aufgaben.
Hauptsächlich arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in Krankenhäusern und Rehabilitations-Kliniken, bei ambulanten häuslichen Pflegediensten, in Einrichtungen der Altenpflege, in der ambulanten Rehabilitation und für humanitäre Organisationen. Ihr Arbeitsplatz ist meist die Krankenstation, in der häuslichen Pflege die Patientenwohnung. Auch in Blutspendezentralen, Arztpraxen, bei Krankenkassen, Kranken- und Pflegeversicherungen, Gesundheitsbehörden oder Kinderkrippen finden sie Beschäftigung. Arbeitsmöglichkeiten bieten sich ferner in Krankenstationen größerer Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder auf Schiffen.
Die Ausbildung im Überblick
Bei dem Ausbildungsgang Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerin handelt es sich um eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an
Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit maximal 5 Jahre
Ausbildungsaufbau Themenbereiche Stunden während der gesamten Ausbildung Theoretischer und praktischer Unterricht 2.100 Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften 950 Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin 500 Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften 300 Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft 150 zur Verteilung 200 Praktische Ausbildung 2.500 Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, 800 Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten 500 Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie 700 zur Verteilung 500
Allgemeiner Bereich
Differenzierungsbereich
Auf dieser Grundlage erstellen die Schulen individuelle Stundenpläne für die Ausbildung.
Während der praktischen Ausbildung
im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und auf den verschiedenen Stationen des Krankenhauses angewendet. Praktisch ausgebildet wird in:
Rechtsgrundlagen:
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen
Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage der
Erforderliche Nachweise
Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer regelmäßig und erfolgreich an den Ausbildungsveranstaltungen teilgenommen hat. Über die Teilnahme stellt die Schule bzw. das ausbildende Krankenhaus eine Bescheinigung aus, die bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen ist.
Erforderliche Prüfungen
Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.
Prüfungswiederholung
Jeder nicht bestandene Teil der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfung kann einmal wiederholt werden. Die praktische Prüfung oder die gesamte Prüfung kann nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung wiederholt werden, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt wird.
Prüfende Stelle
Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.
Die Abschlussbezeichnung lautet:
Theoretischer und praktischer Unterricht finden meist in Vollzeitform an staatlichen bzw. staatlich anerkannten
Der theoretische Unterricht im Klassenverband wird - je nach Schule bzw. Ausbildungsphase - ein- bis fünfmal wöchentlich erteilt oder zusammengefasst zu ein- oder mehrwöchigen Unterrichtsblöcken, die sich mit der praktischen Ausbildung abwechseln.
Die Bezeichnungen der Schulen sind nicht einheitlich; sie nennen sich auch