Gesundheits- und Krankenpfleger/in

Die Ausbildung als Krankenschwester/-pfleger ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich. Sie wurde neu geordnet und durch die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger/in abgelöst.

 

Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Gesundheits- und Krankenpfleger/innen pflegen, betreuen und beobachten Patientinnen und Patienten in stationären Einrichtungen oder im ambulanten Bereich. Sie ergänzen die ärztlichen Maßnahmen, indem sie beispielsweise Maßnahmen der Grund- und Behandlungspflege durchführen, Patienten waschen und betten, Verbände wechseln oder nach ärztlicher Anordnung Medikamente verabreichen. Darüber hinaus assistieren sie bei ärztlichen Untersuchungen und operativen Eingriffen, bedienen und überwachen medizinische Apparate und begleiten den Arzt bzw. die Ärztin auf Visiten. Eine wichtige Rolle kommt ihnen bei der Erstellung von Pflegeplänen und ihrer Auswertung sowie der Pflegedokumentation zu. Auch die Beratung von Patienten und ihre Förderung zur Selbstständigkeit gehört zu den Aufgaben.

Hauptsächlich arbeiten Gesundheits- und Krankenpfleger/innen in Krankenhäusern und Rehabilitations-Kliniken, bei ambulanten häuslichen Pflegediensten, in Einrichtungen der Altenpflege, in der ambulanten Rehabilitation und für humanitäre Organisationen. Ihr Arbeitsplatz ist meist die Krankenstation, in der häuslichen Pflege die Patientenwohnung. Auch in Blutspendezentralen, Arztpraxen, bei Krankenkassen, Kranken- und Pflegeversicherungen, Gesundheitsbehörden oder Kinderkrippen finden sie Beschäftigung. Arbeitsmöglichkeiten bieten sich ferner in Krankenstationen größerer Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder auf Schiffen.

Die Ausbildung im Überblick

Bei dem Ausbildungsgang Gesundheits- und Krankenpfleger/-pflegerin handelt es sich um eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen für Krankenpflege.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeit maximal 5 Jahre

 

Ausbildungsaufbau
Stundenverteilung in der Krankenpflege-Ausbildung

Themenbereiche

Stunden während der gesamten Ausbildung

Theoretischer und praktischer Unterricht

2.100

Kenntnisse der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Pflege- und Gesundheitswissenschaften

950

Pflegerelevante Kenntnisse der Naturwissenschaften und der Medizin

500

Pflegerelevante Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften

300

Pflegerelevante Kenntnisse aus Recht, Politik und Wirtschaft

150

zur Verteilung

200

Praktische Ausbildung

2.500

Allgemeiner Bereich

Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern Innere Medizin, Geriatrie, Neurologie, Chirurgie, Gynäkologie, Pädiatrie, Wochen- und Neugeborenenpflege sowie in mindestens zwei dieser Fächer in rehabilitativen und palliativen Gebieten

800

Gesundheits- und Krankenpflege von Menschen aller Altersgruppen in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten

500

Differenzierungsbereich

Stationäre Pflege in den Fächern Innere Medizin, Chirurgie Psychiatrie

700

zur Verteilung

500


Auf dieser Grundlage erstellen die Schulen individuelle Stundenpläne für die Ausbildung.

 


Ausbildungsinhalte
Während des praktischen und theoretischen Unterrichts lernt man beispielsweise:

  • wie der Pflegebedarf unter Berücksichtigung sachlicher, personenbezogener und situativer Erfordernisse ermittelt und begründet wird
  • wie der menschliche Körper aufgebaut ist und wie die verschiedenen Körperfunktionen ablaufen
  • wie man Ärztinnen und Ärzten assistiert, ärztliche Maßnahmen, Operationen und Visiten vor- und nachbereitet
  • welche Krankheitsursachen und Krankheiten es gibt, wie Krankheiten vorgebeugt wird, wie sie diagnostiziert und behandelt werden
  • wie man Patienten aufnimmt, verlegt und entlässt
  • welche Maßnahmen der Gesundheitsfürsorge es gibt und welche Hilfen und Begleitung man anbieten kann
  • wie man Patienten beobachtet und Befunde dokumentiert
  • welche Pflegetechniken es gibt und wie man sie anwendet (zum Beispiel Wundversorgung, Injektionen, Infusionen; spezielle Pflege von Augen, Ohr, Nase, Mund und Haut)
  • wie man eine Fieberkurve einträgt, wie Blut entnommen und Röntgenuntersuchungen vorbereitet werden
  • wie man in Notfällen erste Hilfe leistet
  • wie man das soziale Umfeld der zu pflegenden Person sowie ethnische, interkulturelle, religiöse und ethische Faktoren einbezieht
  • was bei der Entwicklung und Umsetzung von Qualitätskonzepten zu beachten ist
  • was bei der alters- und entwicklungsgerechten Durchführung von Pflegemaßnahmen zu beachten ist
  • welche rechtlichen Rahmenbestimmungen zu beachten sind
  • wie man mit Krisen- und Konfliktsituationen umgeht
  • wie man Pflegepläne und -dokumentationen erstellt

Während der praktischen Ausbildung

im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und auf den verschiedenen Stationen des Krankenhauses angewendet. Praktisch ausgebildet wird in:

  • der stationären Versorgung in kurativen Gebieten in den Fächern
    • Innere Medizin
    • Geriatrie
    • Neurologie
    • Chirurgie
    • Gynäkologie
    • Pädiatrie
    • Wochen- und Neugeborenenpflege
  • in der ambulanten Versorgung in präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Gebieten

Rechtsgrundlagen:

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen

 


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Ausbildungsabschluss

Die Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung auf Grundlage der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) vom 10.11.2003 (BGBl. I S. 2263)

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege abgeschlossen.

Erforderliche Nachweise

Zur Abschlussprüfung wird nur zugelassen, wer regelmäßig und erfolgreich an den Ausbildungsveranstaltungen teilgenommen hat. Über die Teilnahme stellt die Schule bzw. das ausbildende Krankenhaus eine Bescheinigung aus, die bei der Anmeldung zur Prüfung vorzulegen ist.

Erforderliche Prüfungen

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Teil.

  • Der schriftliche Teil der Prüfung erstreckt sich auf folgende Themenbereiche:
    • Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten
    • Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten
    • Pflegehandeln an pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen, Qualitätskriterien, rechtlichen Rahmenbestimmungen sowie wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien ausrichten
    Die Prüfungsteilnehmer/innen bearbeiten pro Themenbereich je eine schriftlich gestellte Aufgabe. Hierfür haben sie jeweils 2 Stunden Zeit.
  • Gegenstand der mündlichen Prüfung sind folgende Themenbereiche:
    • Unterstützung, Beratung und Anleitung in gesundheits- und pflegerelevanten Fragen
    • berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen
    • bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitzuwirken und in Gruppen und Teams zusammenzuarbeiten
  • Der praktische Teil der Prüfung erstreckt sich auf die Pflege bei einer Patientengruppe von höchstens vier Patientinnen oder Patienten und soll in sechs Stunden abgeschlossen sein. Die Prüfungsteilnehmer/innen übernehmen alle anfallenden Aufgaben einer prozessorientierten Pflege einschließlich Dokumentation und Übergabe. Im Prüfungsgespräch muss das Pflegehandeln erläutert und begründet werden.

Prüfungswiederholung

Jeder nicht bestandene Teil der schriftlichen, mündlichen oder praktischen Prüfung kann einmal wiederholt werden. Die praktische Prüfung oder die gesamte Prüfung kann nur nach Teilnahme an einer weiteren Ausbildung wiederholt werden, deren Dauer und Inhalt vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bestimmt wird.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt.

 


Abschlussbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet:

  • Gesundheits- und Krankenpfleger/Gesundheits- und Krankenpflegerin
 


Ausbildungsform

Theoretischer und praktischer Unterricht finden meist in Vollzeitform an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Krankenpflegeschulen statt, die meist Krankenhäusern angegliedert sind. Ausbildungsgänge in Teilzeitform werden selten angeboten. Die praktische Ausbildung wird in den verschiedenen fachmedizinischen Abteilungen von Krankenhäusern bzw. Kliniken absolviert. Hinzu kommen Einsätze in der ambulanten Versorgung.

Der theoretische Unterricht im Klassenverband wird - je nach Schule bzw. Ausbildungsphase - ein- bis fünfmal wöchentlich erteilt oder zusammengefasst zu ein- oder mehrwöchigen Unterrichtsblöcken, die sich mit der praktischen Ausbildung abwechseln.

Die Bezeichnungen der Schulen sind nicht einheitlich; sie nennen sich auch Berufsfachschulen für Krankenpflege bzw. Gesundheit, manchmal einfach auch medizinische Schulen.

 

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