Kinderkrankenschwester/-pfleger
Die Ausbildung als Kinderkrankenschwester/-pfleger ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich. Sie wurde neu geordnet und durch die Ausbildung als
Kinderkrankenschwestern und -pfleger pflegen Säuglinge und kranke Kinder. Dabei betreuen sie ihre Patienten rund um die Uhr und beobachten aufmerksam das körperliche, seelische und geistige Befinden. Sie führen die Grund- und Behandlungspflege durch, bedienen und überwachen medizinische Geräte und assistieren den Ärzten bei Visiten und medizinischen Maßnahmen. Auch die psychologische Betreuung gehört zu ihren Aufgaben. So trösten sie die Kinder bei Angst und Schmerzen oder leiten diese zum Spielen an. Darüber hinaus halten sie Kontakt zu den Eltern, erledigen anfallende Verwaltungsaufgaben und führen Dokumentationen, in denen Krankheitsverlauf, ärztliche Anordnungen und das Befinden der Patienten festgehalten werden.
Kinderkrankenschwestern/-pfleger arbeiten im Gesundheitswesen, z.B. in Krankenhäusern auf der Kinder- und Säuglingsstation oder in Kinderkrankenhäusern. Sie betreuen Kinder auch im Rahmen der ambulanten Pflege zu Hause oder arbeiten in speziellen Einrichtungen für Kinder wie Kinderheimen, Großtagesstätten, Behinderteneinrichtungen oder Kurhäusern.
Der Zugang zur Tätigkeit als Kinderkrankenschwester/-pfleger ist rechtlich geregelt. Die Erlaubnis zur Berufsausübung unter dieser Berufsbezeichnung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem 2003 aufgehobenen Ausbildungsberuf Kinderkrankenschwester/-pfleger oder in dem Nachfolgeberuf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in voraus.
Gegebenenfalls können auch Fachkräfte aus der Erwachsenenpflege unter ihrer eigenen Berufsbezeichnung in der Kinderkrankenpflege arbeiten. Insbesondere in der ambulanten Hauspflege können Teilaufgaben - wie die Grundpflege oder die sozial-hauswirtschaftliche Betreuung von Familien mit Kindern - im Einzelfall auch von Fachkräften der Haus- und Familienpflege wahrgenommen werden.
Die Arbeitnehmer/innen müssen nach dem Infektionsschutzgesetz für diese Tätigkeiten geeignet sein, das heißt, sie dürfen an keiner Infektionskrankheit erkrankt sein und sie dürfen keine Krankheitserreger ausscheiden.
Bei Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft wird häufig die Zugehörigkeit zur jeweiligen Konfession erwartet
Kinderkrankenschwestern und -pfleger pflegen Säuglinge und kranke Kinder. Dabei betreuen sie ihre Patienten rund um die Uhr und beobachten aufmerksam das körperliche, seelische und geistige Befinden. Sie führen die Grund- und Behandlungspflege durch, bedienen und überwachen medizinische Geräte und assistieren den Ärzten bei Visiten und medizinischen Maßnahmen. Auch die psychologische Betreuung gehört zu ihren Aufgaben. So trösten sie die Kinder bei Angst und Schmerzen oder leiten diese zum Spielen an. Darüber hinaus halten sie Kontakt zu den Eltern, erledigen anfallende Verwaltungsaufgaben und führen Dokumentationen, in denen Krankheitsverlauf, ärztliche Anordnungen und das Befinden der Patienten festgehalten werden.
Säuglinge und Kinder haben spezielle Bedürfnisse, für die Kinderkrankenschwestern und -pfleger besonders geschult sind. Neben der Grund- und Behandlungspflege steht der persönliche Kontakt zu den kleinen Patienten und ihre umfassende - auch soziale und psychologische Betreuung im Vordergrund.
Kinder, die noch zu klein sind, um sich zu äußern, brauchen besonders intensive Zuwendung und müssen genauestens beobachtet werden, um Veränderungen im Krankheitsverlauf festzustellen. Auch ältere Kinder brauchen besondere Betreuung. Kinderkrankenschwestern/-pfleger sind persönliche Bezugspersonen für die Kinder und helfen ihnen bei Ängsten, Schmerzen und Nöten und spielen auch mit ihnen, da kleine Kinder sich noch nicht selbst beschäftigen können.
Bei der Grundpflege unterstützen die Kinderkrankenschwestern/-pfleger die Kinder bei allen Grundbedürfnissen wie Essen, Anziehen und Waschen und führen hygienische Maßnahmen durch. Sie
baden die Säuglinge, wechseln die Windeln, cremen sie ein und achten dabei auf Veränderungen der Haut. Sie assistieren den älteren Kindern bei allen Tätigkeiten, die sie nicht alleine durchführen können und wechseln z.B. Bettschüsseln oder begleiten sie auf die Toilette. Wenn den Kindern schlecht wird und sie sich übergeben, sind Kinderkrankenschwestern/-pfleger zur Stelle und wechseln auch die Bettwäsche, wenn mal was daneben geht. Zur Grundpflege gehört auch die genaue Beobachtung der Patienten und die Dokumentation des Gesundheitszustandes.
In der sogenannten Behandlungspflege führen Kinderkrankenschwestern/-pfleger ärztlich angeordnete Maßnahmen durch. Sie begleiten die Kinder zu notwendigen Untersuchungen und Operationen, nehmen Blut ab und verabreichen Medikamente. Sie bedienen und überwachen
medizinische Geräte wie z.B. Infusionsgeräte, mit denen die Patienten über einen Venenschlauch Nahrung, Flüssigkeit und Medikamente bekommen oder Beatmungsgeräte. Sie legen Verbände an und reinigen Wunden. Außerdem assistieren sie den Ärzten bei Untersuchungen und therapeutischen oder operativen Maßnahmen und begleiten sie auf der täglichen Visite. Je nach Behandlungsgebiet und Fachabteilung, z.B. Chirurgie, Innere Medizin, Kardiologie (Herzerkrankungen), gehören spezielle Pflege- und therapeutische Maßnahmen zu ihren Aufgaben. Die Arbeitsabläufe von Kinderkrankenschwestern/-pflegern richten sich nach zeitlich engen Pflegeplänen, detaillierten ärztlichen Verordnungen und dem Wohl der kleinen Patienten. Im Umgang mit Patienten beachten sie gesetzliche Bestimmungen, z.B. die Schweigepflicht und den
Kinderkrankenschwestern/-pfleger erledigen auch alle auf der Station anfallende Verwaltungsarbeit selbst und erstellen z.B. in Teamsitzungen ihre Dienstpläne, bestellen Medikamente und Verbandsmaterial und erledigen Schriftverkehr mit Krankenkassen oder der zentralen Krankenhausverwaltung.
Dabei nutzen sie EDV-Programme oder tragen Daten wie z.B. Fieberkurven von Hand auf Formularen
ein.
Bei plötzlichen Notfällen reagieren Krankenschwestern/-pfleger sofort und
ergreifen lebensnotwendige Sofortmaßnahmen, bis der Arzt auf der Station eintrifft. Z.B. schließen sie Patienten an Sauerstoffgeräte an, stillen starke Blutungen und führen Wiederbelebungsmaßnahmen durch.
Während des Krankenhausaufenthalts der Kinder sind Kinderkrankenschwestern/-pfleger auch wichtige
Ansprechpartner/innen für die Eltern. Sie informieren sie über den Gesundheitszustand der Kinder, beraten sie für die Pflege zu Hause und arbeiten sie gegebenenfalls in pflegerische Maßnahmen ein.
Außerhalb des Krankenhauses arbeiten Kinderkrankenschwestern/-pfleger in der ambulanten Pflege z.B. bei
privaten oder gemeinnützigen Vereinen, in der Vorsorge und Beratung oder in speziellen Einrichtungen für Kinder, z.B. in Kurhäusern, die Mutter-Kind Kuren oder
Charakteristisch für die Kerntätigkeit von Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern sind folgende Aufgabenbereiche/Funktionen:
Nach ihrer Ausbildung spezialisieren sich Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger gegebenenfalls auf bestimmte Tätigkeitsfelder, z.B.: