Kinderkrankenschwester/-pfleger

Die Ausbildung als Kinderkrankenschwester/-pfleger ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich. Sie wurde neu geordnet und durch die Ausbildung als Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in abgelöst.

 

Kinderkrankenschwestern und -pfleger pflegen Säuglinge und kranke Kinder. Dabei betreuen sie ihre Patienten rund um die Uhr und beobachten aufmerksam das körperliche, seelische und geistige Befinden. Sie führen die Grund- und Behandlungspflege durch, bedienen und überwachen medizinische Geräte und assistieren den Ärzten bei Visiten und medizinischen Maßnahmen. Auch die psychologische Betreuung gehört zu ihren Aufgaben. So trösten sie die Kinder bei Angst und Schmerzen oder leiten diese zum Spielen an. Darüber hinaus halten sie Kontakt zu den Eltern, erledigen anfallende Verwaltungsaufgaben und führen Dokumentationen, in denen Krankheitsverlauf, ärztliche Anordnungen und das Befinden der Patienten festgehalten werden.

Kinderkrankenschwestern/-pfleger arbeiten im Gesundheitswesen, z.B. in Krankenhäusern auf der Kinder- und Säuglingsstation oder in Kinderkrankenhäusern. Sie betreuen Kinder auch im Rahmen der ambulanten Pflege zu Hause oder arbeiten in speziellen Einrichtungen für Kinder wie Kinderheimen, Großtagesstätten, Behinderteneinrichtungen oder Kurhäusern.

Zugang

Der Zugang zur Tätigkeit als Kinderkrankenschwester/-pfleger ist rechtlich geregelt. Die Erlaubnis zur Berufsausübung unter dieser Berufsbezeichnung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung in dem 2003 aufgehobenen Ausbildungsberuf Kinderkrankenschwester/-pfleger oder in dem Nachfolgeberuf Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in voraus.

Gegebenenfalls können auch Fachkräfte aus der Erwachsenenpflege unter ihrer eigenen Berufsbezeichnung in der Kinderkrankenpflege arbeiten. Insbesondere in der ambulanten Hauspflege können Teilaufgaben - wie die Grundpflege oder die sozial-hauswirtschaftliche Betreuung von Familien mit Kindern - im Einzelfall auch von Fachkräften der Haus- und Familienpflege wahrgenommen werden.

Die Arbeitnehmer/innen müssen nach dem Infektionsschutzgesetz für diese Tätigkeiten geeignet sein, das heißt, sie dürfen an keiner Infektionskrankheit erkrankt sein und sie dürfen keine Krankheitserreger ausscheiden.

Bei Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft wird häufig die Zugehörigkeit zur jeweiligen Konfession erwartet

Aufgaben und Tätigkeiten

Kinderkrankenschwestern und -pfleger pflegen Säuglinge und kranke Kinder. Dabei betreuen sie ihre Patienten rund um die Uhr und beobachten aufmerksam das körperliche, seelische und geistige Befinden. Sie führen die Grund- und Behandlungspflege durch, bedienen und überwachen medizinische Geräte und assistieren den Ärzten bei Visiten und medizinischen Maßnahmen. Auch die psychologische Betreuung gehört zu ihren Aufgaben. So trösten sie die Kinder bei Angst und Schmerzen oder leiten diese zum Spielen an. Darüber hinaus halten sie Kontakt zu den Eltern, erledigen anfallende Verwaltungsaufgaben und führen Dokumentationen, in denen Krankheitsverlauf, ärztliche Anordnungen und das Befinden der Patienten festgehalten werden.

 


Tätigkeitsbezeichnungen
Abweichende Berufsbezeichnungen der ehemaligen DDR:

  • Kinderkrankenschwester
  • Säuglings- und Kinderkrankenschwester
 


Tätigkeitsbeschreibung (Bild vom Beruf)

Säuglinge und Kinder haben spezielle Bedürfnisse, für die Kinderkrankenschwestern und -pfleger besonders geschult sind. Neben der Grund- und Behandlungspflege steht der persönliche Kontakt zu den kleinen Patienten und ihre umfassende - auch soziale und psychologische Betreuung im Vordergrund.

Kinder, die noch zu klein sind, um sich zu äußern, brauchen besonders intensive Zuwendung und müssen genauestens beobachtet werden, um Veränderungen im Krankheitsverlauf festzustellen. Auch ältere Kinder brauchen besondere Betreuung. Kinderkrankenschwestern/-pfleger sind persönliche Bezugspersonen für die Kinder und helfen ihnen bei Ängsten, Schmerzen und Nöten und spielen auch mit ihnen, da kleine Kinder sich noch nicht selbst beschäftigen können.

Bei der Grundpflege unterstützen die Kinderkrankenschwestern/-pfleger die Kinder bei allen Grundbedürfnissen wie Essen, Anziehen und Waschen und führen hygienische Maßnahmen durch. Sie

baden die Säuglinge, wechseln die Windeln, cremen sie ein und achten dabei auf Veränderungen der Haut. Sie assistieren den älteren Kindern bei allen Tätigkeiten, die sie nicht alleine durchführen können und wechseln z.B. Bettschüsseln oder begleiten sie auf die Toilette. Wenn den Kindern schlecht wird und sie sich übergeben, sind Kinderkrankenschwestern/-pfleger zur Stelle und wechseln auch die Bettwäsche, wenn mal was daneben geht. Zur Grundpflege gehört auch die genaue Beobachtung der Patienten und die Dokumentation des Gesundheitszustandes.

In der sogenannten Behandlungspflege führen Kinderkrankenschwestern/-pfleger ärztlich angeordnete Maßnahmen durch. Sie begleiten die Kinder zu notwendigen Untersuchungen und Operationen, nehmen Blut ab und verabreichen Medikamente. Sie bedienen und überwachen

medizinische Geräte wie z.B. Infusionsgeräte, mit denen die Patienten über einen Venenschlauch Nahrung, Flüssigkeit und Medikamente bekommen oder Beatmungsgeräte. Sie legen Verbände an und reinigen Wunden. Außerdem assistieren sie den Ärzten bei Untersuchungen und therapeutischen oder operativen Maßnahmen und begleiten sie auf der täglichen Visite. Je nach Behandlungsgebiet und Fachabteilung, z.B. Chirurgie, Innere Medizin, Kardiologie (Herzerkrankungen), gehören spezielle Pflege- und therapeutische Maßnahmen zu ihren Aufgaben. Die Arbeitsabläufe von Kinderkrankenschwestern/-pflegern richten sich nach zeitlich engen Pflegeplänen, detaillierten ärztlichen Verordnungen und dem Wohl der kleinen Patienten. Im Umgang mit Patienten beachten sie gesetzliche Bestimmungen, z.B. die Schweigepflicht und den Datenschutz. Bei der Vergabe von einigen Medikamenten wie z.B. Morphium verlangt das Betäubungsmittelgesetz eine genaue Dokumentation.

Kinderkrankenschwestern/-pfleger erledigen auch alle auf der Station anfallende Verwaltungsarbeit selbst und erstellen z.B. in Teamsitzungen ihre Dienstpläne, bestellen Medikamente und Verbandsmaterial und erledigen Schriftverkehr mit Krankenkassen oder der zentralen Krankenhausverwaltung.

Dabei nutzen sie EDV-Programme oder tragen Daten wie z.B. Fieberkurven von Hand auf Formularen

ein.

Bei plötzlichen Notfällen reagieren Krankenschwestern/-pfleger sofort und

ergreifen lebensnotwendige Sofortmaßnahmen, bis der Arzt auf der Station eintrifft. Z.B. schließen sie Patienten an Sauerstoffgeräte an, stillen starke Blutungen und führen Wiederbelebungsmaßnahmen durch.

Während des Krankenhausaufenthalts der Kinder sind Kinderkrankenschwestern/-pfleger auch wichtige

Ansprechpartner/innen für die Eltern. Sie informieren sie über den Gesundheitszustand der Kinder, beraten sie für die Pflege zu Hause und arbeiten sie gegebenenfalls in pflegerische Maßnahmen ein.

Außerhalb des Krankenhauses arbeiten Kinderkrankenschwestern/-pfleger in der ambulanten Pflege z.B. bei

privaten oder gemeinnützigen Vereinen, in der Vorsorge und Beratung oder in speziellen Einrichtungen für Kinder, z.B. in Kurhäusern, die Mutter-Kind Kuren oder Rehabilitation für behinderte und chronisch kranke Kinder anbieten. Zum Teil führen sie auch Kurse in der Säuglings- und Kinderpflege sowie in der Hauskrankenpflege durch und arbeiten mit niedergelassenen Kinderärzten und -ärztinnen und mit Sozialämtern zusammen. Je nach Arbeitsort rücken mal die pflegerischen, mal die beratenden und anleitenden Tätigkeiten in den Vordergrund.

 


Aufgaben und Tätigkeiten (Liste)

  • Maßnahmen der Grundpflege für kranke, behinderte oder sonst pflegebedürftige Säuglinge, Kinder, Jugendliche durchführen, zum Beispiel:
    • Patienten und Patientinnen betten, lagern, waschen
    • Bei Körperpflegemaßnahmen und bei Verrichtungen des täglichen Lebens helfen, zum Beispiel waschen, Haare waschen, Bettschüssel reichen
    • Säuglinge und Kleinkinder wickeln, baden, an- und ausziehen
    • Patienten und Patientinnen mit Nahrung versorgen und ggf. bei der Nahrungsaufnahme helfen
    • Patienten und Patientinnen zu Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen begleiten oder befördern
    • In der Patientenaufnahme mitwirken
  • Maßnahmen der Behandlungspflege, der speziellen Pflege und (Pflege-)Maßnahmen in besonderen Situationen durchführen, zum Beispiel:
    • Zustand der Patienten und Patientinnen beobachten (Puls, Blutdruck, Temperatur, Atmung, Bewusstseinszustand)
    • Ärztliche Verordnungen ausführen
    • Maßnahmen der physikalischen Therapie wie Verabreichen von Wärmflaschen, Eisbeuteln u.Ä. durchführen
    • Verbände anlegen oder erneuern
    • Nach ärztlicher Verordnung Medikamente verabreichen
    • Patienten und Patientinnen für Blutentnahmen, Punktionen, Transfusionen, Sondierungen, Infusionen, Operationen und andere diagnostische und therapeutische Maßnahmen vorbereiten und bei solchen Maßnahmen assistieren
    • Patienten und Patientinnen zu diagnostischen, therapeutischen, operativen Maßnahmen begleiten
    • Nachtwachen durchführen
    • Schwerstkranke und Bewusstlose pflegen
    • Kinder und Jugendliche in Fachabteilungen pflegen und betreuen, zum Beispiel in der Chirurgie (postoperative Pflege), der Infektionsabteilung, der Neugeborenenabteilung, der Frühgeborenenstation, der Kinder- und Jugendpsychiatrie
    • Sterbende Kinder und Jugendliche begleiten und pflegen, Verstorbene versorgen
  • Patienten und Patientinnen beobachten und psychosozial betreuen, zum Beispiel:
    • Körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse, Möglichkeiten und Probleme der Patienten und Patientinnen erkennen
    • Bei Angst oder Schmerzen trösten
    • Kinder beim Spiel anleiten, sie mit Beschäftigungsmaterial versorgen
    • Eltern und andere Bezugspersonen pflegerisch beraten und in Pflege- und Betreuungsaufgaben anleiten
    • Kinder und Jugendliche im Betreuungsbereich zur Mitwirkung an Erhalt bzw. Wiedererlangung ihrer Gesundheit anhalten und sie gegebenenfalls beim Umgang mit körperlichen, seelischen und sozialen Veränderungen im Zusammenhang mit Krankheit oder Behinderung unterstützen
    • Häusliche Pflege überprüfen (insbesondere bei Tätigkeit in ambulanten Einrichtungen)
  • Mit ärztlichen Fachkräften zusammenarbeiten, zum Beispiel:
    • An Visiten teilnehmen
    • Untersuchungen und Operationen und andere Maßnahmen vorbereiten
    • Bei ärztlichen Maßnahmen assistieren
  • Pflegemaßnahmen planen, koordinieren, dokumentieren und sichern, zum Beispiel:
    • Pflegebedarf der Patienten und Patientinnen ermitteln
    • In der Pflegeplanung mitwirken, zum Beispiel beim Erstellen von Pflegeplänen und bei der Stationsführung
    • Pflege- und Behandlungsprozesse koordinieren, in Zusammenarbeit mit anderen (z.B. medizinischen, therapeutischen) Fachkräften
    • Pflegemaßnahmen und Beobachtungen dokumentieren, zum Beispiel in Patientenkurven, Pflegeprotokolle und sonstige Patientenakten
    • Erkenntnisse den zuständigen Fachkräften mitteilen
    • Pflegeüberleitung zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen sowie zwischen Klinik und häuslicher Pflege organisieren
    • Bei Konzepten und Maßnahmen der Qualitätssicherung mitwirken
  • In Aus- und Fortbildung mitwirken
    • Fachschüler und Fachschülerinnen in der praktischen Ausbildung fachlich betreuen und anleiten
    • An Fortbildungsmaßnahmen mitwirken
 


Spezialisierungen

Charakteristisch für die Kerntätigkeit von Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern sind folgende Aufgabenbereiche/Funktionen:

  • Aufsicht, Leitung
  • Aus- und Fortbildung
  • Beratung

Nach ihrer Ausbildung spezialisieren sich Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpfleger gegebenenfalls auf bestimmte Tätigkeitsfelder, z.B.:

  • Ambulanter Pflegedienst
  • Entwicklungsdienst
  • Integrative Einrichtung
  • Kinderheim
  • Rehabilitationseinrichtung

 

Datenschutzerklärung
Eigene Webseite erstellen bei Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!