Altenpfleger/in

 


Aufgaben und Tätigkeiten im Überblick

Altenpfleger/-pflegerinnen betreuen und pflegen selbstständig und eigenverantwortlich ältere Menschen. Zu ihren Aufgaben in der Gesundheits- und Krankenpflege gehören zum Beispiel die Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, bei der Ausführung ärztlicher Verordnungen wie Verbandwechseln, Spülungen und Verabreichen von Medikamenten sowie die Anleitung bei Bewegungs- und Atemübungen. Sie wirken auch bei der Behandlung und Rehabilitation kranker und pflegebedürftiger sowie behinderter und desorientierter älterer Menschen mit. Neben diesen medizinisch-pflegerischen Aufgaben betreuen und beraten sie ältere Menschen in ihren persönlichen und sozialen Angelegenheiten. Sie helfen dabei, die selbstständigen Lebensführung zu erhalten, leiten zur Freizeitgestaltung an, organisieren Feiern und Ausflüge und begleiten die älteren Menschen bei Behördengängen und Arztbesuchen. Im Rahmen der ambulanten Pflege arbeiten sie mit den Familienangehörigen und ehrenamtlichen Helfern zusammen und leiten diese in der häuslichen Altenpflege an.

Sie arbeiten im medizinisch-sozialen Bereich, zum Beispiel in Altenwohn-, Altenpflege- und Altenheimen, in Rehabilitationseinrichtungen, gerontopsychiatrischen oder geriatrischen Kliniken beziehungsweise Klinikabteilungen sowie im ambulanten Pflegedienst. Daneben sind sie auch in pflegerischen Einrichtungen zur Tages- oder Kurzzeitpflege von Senioren und Seniorinnen tätig.

Arbeitsplätze der Altenpfleger/innen sind vorwiegend Patientenzimmer, Gruppenräume, Untersuchungs- und Behandlungsräume, aber auch Büros. Für Einsatzbesprechungen, Gespräche mit Patienten und Patientinnen oder Angehörigen halten sie sich gegebenenfalls in Besprechungsräumen auf. Im ambulanten Dienst sind sie im Rahmen von Hausbesuchen auch in Privatwohnungen tätig.

Die Ausbildung im Überblick

Bei dem Ausbildungsgang Altenpfleger/in handelt es sich um eine bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung an Berufsfachschulen bzw. Fachseminaren mit praktischen Ausbildungsabschnitten, z.B. in Einrichtungen der Altenpflege und in ambulanten Diensten.

Das Altenpflegegesetz des Bundes ist am 1. August 2003 in Kraft getreten. Ausbildungen, die vor Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes begonnen wurden, sind nach derzeit geltendem Länderrecht abzuschließen. In Hamburg wird die Ausbildung weiterhin bis zum 31. Juli 2006 nach dem Berufsbildungsgesetz im dualen System durchgeführt.

Die Ausbildung dauert in Vollzeit 3 Jahre, in Teilzeitform bis zu 5 Jahre.

 

Ausbildungsaufbau
Stundenverteilung in der Altenpflege-Ausbildung - theoretischer und praktischer Unterricht
Theoretischer und praktischer Unterricht in der Altenpflege
Gesamtstundenzahl: 2.100

Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege

-

Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen

80

Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren

120

Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen

720

Anleiten, beraten und Gespräche führen

80

Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken

200

Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung

-

Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen

120

Alte Menschen bei der Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung unterstützen

60

Alte Menschen bei der Tagesgestaltung und bei selbst organisierten Aktivitäten unterstützen

120

Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit

-

Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen

120

An qualitätssichernden Maßnahmen in der Altenpflege mitwirken

40

Altenpflege als Beruf

-

Berufliches Selbstverständnis entwickeln

60

Lernen lernen

40

Mit Krisen und schwierigen sozialen Konflikten umgehen

80

Die eigene Gesundheit erhalten und fördern

60

Zur freien Gestaltung des Unterrichts

200

Praktische Ausbildung in der Altenpflege
Gesamtstundenzahl: 2.500

 


Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung gliedert sich in theoretischen und praktischen Unterricht (ca. 2.100 Unterrichtstunden) sowie einen praktischen Ausbildungsteil (ca. 2.500 Unterrichtsstunden).

Während des theoretischen und praktischen Unterrichts

lernen die Schüler/innen die theoretischen und praktischen Grundlagen ihres Berufs in folgenden Lernfeldern kennen, zum Beispiel:

  • Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen altenpflegerischer Arbeit:
    • wie das System der sozialen Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland aufgebaut ist
    • welche Berufsverbände und Organisationen der Altenpflege es gibt
    • welche Träger, Dienste und Einrichtungen für die Altenpflege wichtig sind
    • welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Altenpflege gelten
    • wie man einen hohen Qualitätsstandard in der Altenpflege sicherstellt
  • Altenpflege als Beruf:
    • die Geschichte der Pflegeberufe und welche Rolle die Altenpflege in unserer Gesellschaft spielt
    • welche Gesetze für Ausbildung und Beruf in der Altenpflege gelten
    • wie der berufliche Alltag aussieht und welche berufstypischen Konflikte im Alltag auftreten können
    • welche Fortbildungs- und Unterstützungsmaßnahmen für die eigene Arbeit angeboten werden
  • Altern als Prozess - gerontologisch begründete Arbeitsweisen:
    • welche altersbedingte Krankheitsbilder zu beachten sind
    • welche Rolle Familienbeziehungen und soziale Bindungen spielen können
    • welche Möglichkeiten und Grenzen bei der Pflegeplanung vorliegen
  • Kultursensible Pflege:
    • welche Techniken der verbalen und nonverbalen Kommunikation in Pflegesituationen zum Einsatz kommen
    • wie eine situationsgerecht gestaltete Wohneinheit aufgebaut ist
    • wie ein gesundheitsförderliches und sicheres Wohnumfeld geschaffen werden kann
  • Methoden und Dimensionen der Alltagsgestaltung:
    • welche Beschäftigungs- und Bildungsangebote aber auch kulturelle Veranstaltungen für alte Menschen in Frage kommen
    • wie Medien sinnvoll genutzt werden können, zum Beispiel Internet und E-Mail
    • welche Rollen ehrenamtliche Tätigkeiten und Selbsthilfeorganisationen spielen
  • Planung, Durchführung und Beurteilung des Pflegeprozesses:
    • welches Pflegemodell im Einzelfall anzuwenden ist, zum Beispiel ambulante Pflege oder Heimunterbringung
    • wie man den Gesundheitszustand eines Patienten richtig einschätzt
    • wie berufsspezifische Qualitätsstandards einzuhalten sind
  • Anleitung, Beratung, Kooperation:
    • wie die Zusammenarbeit zwischen Angehörigen und Bezugspersonen alter Menschen sowie Pflegepersonal koordiniert wird
    • welche Institutionen in den Pflegeprozess noch eingebunden sein können
  • Altenpflege als interprofessionelles Arbeitsfeld:
    • welche Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit mit ärztlichem Personal zu beachten sind
    • wie die Pflege alter Menschen mit Gesundheitsbeeinträchtigungen und Behinderungen geplant und durchgeführt wird
  • Direkte Pflege alter Menschen:
    • wie man die Pflege alter Menschen plant, durchführt und dokumentiert
    • wie man alte Menschen situations- und personenbezogen pflegt
    • wie man alte Menschen bei der Selbstpflege unterstützt und betreut
    • wie man bei Notfällen erste Hilfe leistet und Wiederbelebungsmaßnahmen ausführt
    • wie man mit anderen Pflegekräften oder Ärztinnen und Ärzten zusammenarbeitet
  • Förderung der Selbstkompetenz:
    • wie man auf die persönliche soziale Umgebung der alten Menschen eingeht (Wohnumgebung, Familienbeziehungen, Sexualität, Gesundheit)
    • wie man Unterstützung bei der Wohnungsgestaltung und -ausstattung gibt
    • welche Hilfsmittel wie z.B. Treppenlifte einsetzt werden können
    • welche Wohnformen in Frage kommen (z.B. betreutes Wohnen)
    • welche Rolle Nahrung und Ernährung in der Altenpflege spielen
    • wie man alten Menschen bei der Tagesgestaltung hilft
    • wie man alte Menschen unterstützt, mobil zu bleiben und ihnen bei den Verrichtungen des täglichen Lebens hilft (z.B. Einkäufe tätigen, Bankgeschäfte erledigen)
  • Spezielle Pflege psychisch veränderter und kranker alter Menschen:
    • welche Hilfe bei altersbedingten Krankheiten zu leisten ist
    • wie psychische Erkrankungen erkennbar und behandelbar sind
    • welche Medikamente unter welchen Voraussetzungen verabreicht werden können
    • wie Pflege bei an Krebs erkrankten Patienten zu planen und durchzuführen ist
  • Unterstützung in psychischen und physischen Grenzsituationen:
    • welche Möglichkeiten und Verfahren der psychischen Unterstützung Leidender zur Verfügung stehen
    • Situationen, Orte, Begleitung und Probleme des Sterbens
    • Gesellschaftlicher, individueller und beruflicher Umgang mit dem Tod
  • Qualitätsentwicklung in der Altenpflege:
    • welche Möglichkeiten und Verfahren der persönlichen Weiterbildung und berufliche Entwicklung bestehen
    • Berufliche Teamarbeit, Kooperation und Eigenverantwortlichkeit

Während der praktischen Ausbildung

werden die im Unterricht erworbenen Kenntnisse vertieft und in den verschiedenen stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenpflege angewendet. Hierbei stehen zum Beispiel folgende Aufgaben im Mittelpunkt::

  • Pflegen alter Menschen in häuslicher Umgebung:
    • bei Erst- und Hausbesuchen sowie Team- und Fallbesprechungen teilnehmen und mitwirken
    • bei der Auswahl von Kleidungsstücken sowie beim An- und Auskleiden helfen
    • den gesundheitlichen, sozialen, wirtschaftlichen und psychischen Unterstützungsbedarf und die Förderungsmöglichkeiten beobachten und beurteilen
  • Pflegen alter Menschen in stationären Einrichtungen der Altenhilfe:
    • bei der Körperpflege, insbesondere bei Waschen, Hautpflege, Intimpflege, Mund-, Zahn- und Prothesenreinigung, Augenhygiene, Haar- und Bartpflege unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse und hygienischer Kriterien Unterstützung leisten
    • Erkrankungssymptome erkennen sowie erste pflegerische Maßnahmen planen und durchführen
  • Pflegeplanung, Pflegedokumentation, EDV
  • Beratung und Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Bezugspersonen:
    • Familienangehörige oder Bezugspersonen durch Information, Anleitung oder die Vermittlung von Fortbildungen für die Unterstützung an der Pflege gewinnen
    • Pflegebedürftige und ihre Bezugspersonen bei der Auswahl des Betreuungsangebotes sowie der erforderlichen Pflegehilfsmittel beraten
  • Pflegeunterstützende Maßnahmen der Gesundheitsförderung:
    • Bäder, Einreibungen und atemtherapeutische Anwendungen unter Beachtung ärztlicher Verordnungen und individueller Vorlieben einsetzen
    • Ernährungspläne zusammenstellen und deren Einhaltung kontrollieren (z.B. bei Diätkost)
  • Stressprävention und Belastungsvermeidung
  • Tagesstrukturierung und Alltagsgestaltung:
    • Altersgemäße Formen des Aufbaus und der Erhaltung sozialer Kontakte und der Tagesstrukturierung im Einzelfall planen, gestalten, begleiten und durchführen
    • Informations- und Bildungskurse bzw. kulturelle Veranstaltungen, die im Umfeld angeboten werden (z.B. EDV für Senioren, Altenarbeit in Gemeinde- oder Stadtteilzentren, Reiseveranstaltungen) recherchieren
  • Unterstützung und Pflege bei alternsbedingten psychischen Veränderungen und Erkrankungen:
    • Beobachtungen zur möglichst frühzeitigen Wahrnehmung von psychischen Veränderungen und Erkrankungen des Nervensystems selbstständig durchführen und dokumentieren
    • Individuelle psychische Unterstützung leisten
  • Begleitung Sterbender:
    • Gestalten einer angenehmen und würdevollen Umgebung
    • Einbeziehung von Bezugspersonen und Angehörigen in die Betreuung
    • Versorgung des/der Verstorbenen vorbereiten und durchführen, Verwaltung des Nachlasses vorbereiten

Rechtsgrundlage:

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung - AltPflAPrv) vom 26.11.2002 (BGBl. I S. 4418), geändert durch Bekanntmachung über das Inkrafttreten vom 27.11.2002 (BGBl. I S. 4429)

 


Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen
Hinweis

Das Altenpflegegesetz des Bundes ist am 1. August 2003 in Kraft getreten. Ausbildungen, die vor Inkrafttreten des Altenpflegegesetzes begonnen wurden, sind nach derzeit geltendem Länderrecht zu prüfen. In Hamburg wird die Ausbildung weiterhin bis zum 31. Juli 2006 nach dem Berufsbildungsgesetz im dualen System durchgeführt. Die landesrechtlichen Grundlagen finden sie in den Rechtlichen Regelungen.

Ausbildungsabschluss

 

Erforderliche Nachweise

Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung Altenpfleger/Altenpflegerin zu führen, wird auf Antrag erteilt, wenn die Voraussetzungen gemäß § 2 des Altenpflegegesetzes (erfolgreicher Ausbildungsabschluss, körperliche, geistige und ethische Eignung) vorliegen.

Zur Prüfung zugelassen werden Schüler/innen der Altenpflegeschule, die regelmäßig und erfolgreich am Unterricht teilgenommen und die praktische Ausbildung in Altenpflegeeinrichtungen erfolgreich durchlaufen haben.

Erforderliche Prüfungen

Am Ende der Ausbildung muss eine staatliche Abschlussprüfung mit folgenden Bestandteilen abgelegt werden:

Die schriftliche Prüfung umfasst jeweils eine Aufsichtsarbeit aus den Lernfeldern

  • "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen" und "Pflege alter Menschen planen, durchführen, dokumentieren und evaluieren"
  • "Alte Menschen personen- und situationsbezogen pflegen" und "Mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie"
  • "Lebenswelten und soziale Netzwerke alter Menschen beim altenpflegerischen Handeln berücksichtigen"

Die drei Aufsichtsarbeiten dauern jeweils 120 Minuten.

In der mündlichen Prüfung werden folgende Lernfelder abgefragt:

  • Personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen
  • Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen der Altenpflege
  • Berufliches Selbstverständnis, Umgang mit Krisen und schwierigen sozialen Situationen

Die einzelnen Prüfungen sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Der praktische Teil der Prüfung besteht aus einer Aufgabe aus den Lernbereichen "Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege" und "Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung". Die Prüfungsaufgabe besteht aus der schriftlichen Ausarbeitung eines Pflegeplans und der praktischen Durchführung der Pflegeaufgabe, die auch die Beratung, Betreuung und Begleitung eines alten Menschen einschließt. Abschließend wird in einer Reflexion das beschriebene Pflegekonzept auf seine Wirksamkeit hin überprüft.

Die Aufgabe soll in einem Zeitraum von zwei Tagen vorbereitet, durchgeführt und abgenommen werden. Der praktische Teil dauert abschließend maximal 90 Minuten.

Prüfungswiederholung

Jeder Prüfungsteil kann bei mangelhafter oder ungenügender Benotung einmal wiederholt werden.

Prüfende Stelle

Die Prüfung wird bei einem Prüfungsausschuss der Ausbildungsstätte abgelegt.

 


Abschlussbezeichnung

Die Abschlussbezeichnung lautet: Altenpfleger/Altenpflegerin.

 


Ausbildungsform

Der theoretische und fachpraktische Unterricht findet an staatlichen bzw. staatlich anerkannten Berufsfachschulen und Fachseminaren statt.

Die Bezeichnungen dieser Schulen sind nicht einheitlich. Sie lauten - je nach Bundesland - Lehranstalt für Altenpflege, Berufsfachschule für Altenpflege oder auch für Sozialwesen.

Die praktische Ausbildung findet in Einrichtungen der Altenpflege und in ambulanten Diensten sowie bei anderen Stellen, z.B. in psychiatrischen Kliniken mit gerontopsychiatrischer Abteilung, in geriatrischen Rehabilitationseinrichtungen oder in Einrichtungen der offenen Altenhilfe statt.

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt die Altenpflegeschule. Die Verantwortung für die praktische Ausbildung übernimmt der Träger einer stationären oder ambulanten Pflegeeinrichtung - vorausgesetzt, er betreibt selbst eine Altenpflegeschule oder hat mit einer Altenpflegeschule einen Kooperationsvertrag über die Durchführung der Ausbildung geschlossen ("Träger der praktischen Ausbildung").

Die Ausbildung wird sowohl in Vollzeitform als auch in berufsbegleitender Teilzeitform angeboten

 

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